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9. Mai 2012

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Baurecht, Verwaltungsrecht

Rechtstipp: Baugenehmigung für die Dachterrasse

Auch kleine Änderungen am Baubestand können eine Baugenehmigung erfordern. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschied, dass das Flachdach einer Garage nicht zu einer Terrasse ausgebaut werden durfte. Es verbot die Nutzung, und der Besitzer musste das entsprechende Geländer abreißen. Denn es habe keine Baugenehmigung vorgelegen.


Eine Dachterrasse sei, anders als eine ebenerdige Terrasse, keine unbedeutende bauliche Anlage, so das Gericht. Daher sei eine Baugenehmigung erforderlich. Diese war aber aus rechtlichen Gründen nicht zu erhalten gewesen. (AZ: 5 K 5517/09)


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9. Mai 2012

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Betriebskosten

Vermieter muss neue Namensschilder bezahlen

Die Kosten für neue Namensschilder sind keine Betriebskosten und dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden. Das entschied das Amtsgericht Augsburg (AZ: 21 C 4988/11). Es handele sich hierbei nicht um laufend entstehende Kosten. Neue Namensschilder seien nur bei Neuvermietung, Namensänderungen von Mietern oder nach Beschädigungen vorhandener Schilder nötig. Weder die Erforderlichkeit neuer Schilder noch die Höhe der anfallenden Kosten sind im Voraus bestimmbar, so das Gericht. Der Vermieter muss dafür aufkommen.


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9. Mai 2012

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Garten

Vielfältige Bepflanzung fördert Nützlinge im Garten

Mit einer vielfältigen und abwechslungsreichen Bepflanzung lockt man Nützlinge in den Garten. Wenn sich Räuber und Parasiten im Garten wohlfühlten, stelle sich ein biologisches Gleichgewicht ein und Hobbygärtner könnten als umweltfreundliche und nachhaltige Alternative zu Pflanzenschutzmitteln auf die Nützlinge setzen, erläutern die Experten der Gartenakademie Rheinland-Pfalz.


So verputze eine einzige Florfliegenlarve innerhalb von drei Wochen bis zu 300 Blattläuse oder andere Schädlinge. Ein einziger Marienkäfer brauche im Laufe seiner Larvenzeit sogar bis zu 3.000 Blattläuse oder Spinnmilben: Denn nur wenn die Larven ausreichend Futter hätten, könnten sie sich zum erwachsenen Tier entwickeln.


Damit Nützlinge genügend Nahrung und Lebensraum vorfinden, sollte im Garten auf Insektizide verzichtet werden. Wichtig sind außerdem eine artenreiche Bepflanzung mit Blütenpflanzen vom Frühjahr bis in den Herbst sowie abwechslungsreich gestaltete Hecken. Nisthilfen und Überwinterungsquartiere wie Insektenhotel, Florfliegenkiste oder Hummelkasten bieten den Tieren ebenfalls Unterschlupf, ebenso ein “wildes Eck” mit Steinen, Schnittholz und Laub. Außerdem sollten die ersten Blattläuse im Frühjahr nicht bekämpft werden: Die Nützlinge brauchen sie, um sich schnell zu entwickeln.


Sind alle Schädlinge gefressen, müssen Gartenbesitzer keine Sorgen haben, dass nun ihre Pflanzen als Nahrung an der Reihe sind. Denn dann fressen sich die Nützlinge im Zweifelsfall selber auf – oder wandern ab.


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9. Mai 2012

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Betriebskosten, Immobilien, Informationen

Mietfrei ist nicht kostenfrei

Endlich keine Miete mehr zahlen und stattdessen das Geld in das eigene Haus oder die eigene Wohnung investieren – diesen Traum erfüllen sich immer mehr Menschen. Immobilieninvestments erleben derzeit einen Aufschwung. Denn Wohneigentum gilt als gute Kapitalanlage und verspricht Sicherheit für die Zukunft. Außerdem sind die Finanzierungskonditionen weiterhin günstig.


Mit Werbebotschaften wie “Kauf statt Miete” suggerieren Anbieter, dass sich tatsächlich mit der bisherigen Miete der Hauskauf finanzieren lasse. Doch das ist allzu oft ein Trugschluss. Mietfrei heißt nicht kostenfrei. Neben der Kaufsumme haben Eigenheimbesitzer noch jede Menge zusätzlicher Ausgaben. “Oft werden die Nebenkosten vergessen”, beobachtet der Verband Privater Bauherren (VPB). Man unterteilt sie in jene, die beim Erwerb der Immobilie anfallen, wie beispielsweise Notar- oder Grundbuchgebühren, und Nebenkosten, die zur Unterhaltung der Immobilie auflaufen.


Allein die Gebühren und Abgaben, die beim Kauf fällig werden, summieren sich bis auf rund fünf Prozent der reinen Baukosten. Dieses Geld müssen Bauherren und Hauskäufer gleich am Anfang zusätzlich zum Kaufpreis auf den Tisch legen. Wer das bei der Finanzierung nicht von vornherein mit einplant, kommt rasch ins Trudeln.


Da ist zum ersten die Courtage für den Makler. Ihre Höhe liegt zwischen 3 und 6 Prozent des Kaufpreises, ist aber verhandelbar. Sie ist nach der erfolgreichen Vermittlung der Immobilie zu zahlen.


Damit der Kauf rechtskräftig wird, ist eine beglaubigte Urkunde von einem Notar nötig. Die Kosten dafür betragen zwischen 1 und 1,5 Prozent des Kaufpreises. Noch einmal 0,5 Prozent werden für den Eintrag ins Grundbuch fällig, der ebenfalls vom Notar veranlasst wird.


Das Finanzamt erhebt die Grunderwerbssteuer. Sie liegt je nach Bundesland zwischen 3,5 Prozent und 5 Prozent des Immobilienkaufpreises. Diese Schuld muss umgehend beglichen werden, denn erst wenn die Grunderwerbssteuer bezahlt ist, stellt die Finanzbehörde die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die das Grundbuchamt benötigt, um den neuen Eigentümer ins Grundbuch eintragen zu können.


Wie hoch dann die laufenden monatlichen Kosten für das Eigenheim werden, richtet sich nach mehreren Faktoren, erklärt Robert Anzenberger von PlanetHome. “Der Wohnort bestimmt die Höhe der Grundsteuer, der Kosten für Müllentsorgung und Wasser. Die Objektart spielt ebenfalls eine Rolle. Anders als bei einem Einfamilienhaus fallen zum Beispiel bei einer Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus noch Kosten für die Hausverwaltung an.”


Zu den regelmäßigen Kosten, die Hauseigentümer zusätzlich zu den monatlichen Zinsen und Tilgungsraten zu tragen haben, zählt die Grundsteuer. Sie wird von der jeweiligen Kommune jährlich erhoben. In letzter Zeit wurde sie in etlichen Regionen drastisch angehoben.


Zusammen mit dieser Steuer ziehen die Städte und Gemeinden in der Regel auch gleich Wasser- und Abwassergebühren sowie Niederschlagsgebühren für versiegelte Flächen ein, so der VPB. Oft wird auch der Müll über die Kommunen abgerechnet. Hinzu kommen Gebühren für Heizung und Strom. Auch die gesetzlich vorgeschriebenen Besuche des Schornsteinfegers sollten einkalkuliert werden.


Hausrat- und Wohngebäudeversicherung gehören ebenfalls zu den regelmäßig anfallenden Kostenpunkten, betont Robert Anzenberger. Pauschale Aussagen über deren Höhe ließen sich aber nur schwer treffen. Die Preise sind abhängig von Objektart, Standort, Versicherungsanbieter und Versicherungspaket.


Eigentümer sollten auch jeden Monat einen Betrag für spätere Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten zurücklegen. Ein Prozent des Hauswertes im Jahr gilt als gängige Empfehlung. Wer eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus besitzt, zahlt an Rücklagen das, was die Eigentümerversammlung per Mehrheitsbeschluss festlegt.


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25. April 2012

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Finanzrecht, Umzug

Beim Umzug hilft auch das Finanzamt

Mit Kind und Kegel umziehen ist nicht nur Stress pur – der Tapetenwechsel geht auch richtig ins Geld. Ist der Umzug beruflich notwendig, kann die Firma sämtliche Kosten steuerfrei erstatten – doch nicht alle Chefs sind so großzügig. Gut zu wissen, dass sich auch das Finanzamt an den Kosten beteiligt.

Keine Probleme haben auch Neueinsteiger, die in einer fremden Stadt ins Berufsleben starten. Auch wer seinen alten Job behält, kann das Finanzamt zur Kasse bitten, sofern sich die tägliche Fahrzeit um mehr als eine Stunde vermindert. Bei Ehegatten genügt es, wenn einer so viel Zeit spart. Steht die berufliche Veranlassung fest, beteiligt sich das Finanzamt an den Kosten der Wohnungssuche (Inserate, Telefonate, Besichtigungen), Maklergebühren und Spediteurkosten. Eigene Fahrtkosten können mit 0,30 Euro je Kilometer geltend gemacht werden. Sonstige Umzugskosten wie die Anschaffung neuer Gardinen und Vorhänge, Anschlusskosten für Elektrogeräte oder Gebühren für die Umschreibung des Führerscheins sind zusätzlich abzugsfähig.

Freunde, die beim Umzug eine tragende Rolle gespielt haben, können mit einem Trinkgeld bis zu 256 Euro entlohnt werden, ohne das sie für die Gefälligkeit vom Finanzamt zur Kasse gebeten werden. Die Empfänger können daher bis zu diesem Betrag gefahrlos eine Quittung als Kostenbeleg unterschreiben. Berufstätige, die vorübergehend doppelt Miete zahlen müssen, profitieren von einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs vom 13. Juli 2011 (Az. VI R 2/11). Während der Umzugsphase muss das Finanzamt doppelte Mietzahlungen anerkennen – bis zum tatsächlichen Umzug ist die Miete der neuen Wohnung steuerlich abzugsfähig, danach die Miete der alten Familienwohnung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist.

Papiermuffel kommen auch ohne lästigen Papierkrieg an ihr Geld. Neben den Speditionskosten und den eigenen Fahrtkosten am Umzugstag gewährt das Finanzamt ohne weitere Belege bestimmte Pauschalen. Verheiratete Steuerzahler können bei Beendigung des Umzugs ab 1. Januar 2011 insgesamt 1.279 Euro in der Steuererklärung pauschal abrechnen, ledige Arbeitnehmer immerhin noch 640 Euro. Für mitziehende Kinder und andere nahe Verwandte erhöhen sich die Pauschalen um je 282 Euro. Für Umzüge seit dem 1. August 2011 können Pauschbeträge von 1 283 Euro (Verheiratete), 641 Euro (Ledige) und 283 Euro (Zuschlag für Haushaltsangehörige) angesetzt werden.

Damit der Nachwuchs nach dem Ortswechsel in der Schule nicht den Anschluss verliert, sponsert der Fiskus sogar den Nachhilfeunterricht bis zu einem Höchstbetrag von 1.617 Euro je Kind. Auch an privaten Umzugskosten beteiligt sich Vater Staat mit bis zu 1.200 Euro Steuerermäßigung. Wer eine Spedition mit dem Transport seiner privaten Habe beauftragt, reicht die Rechnung bei der nächsten Steuererklärung ein. Der Fiskus wertet die Dienste von Spediteuren als “haushaltsnahe Dienstleistung” und beteiligt sich bis zu einem Rechnungsbetrag von 6.000 Euro mit einem Steuerrabatt von maximal 20 Prozent. Allerdings muss die Rechnung überwiesen werden – bei Barzahlung geht der Steuerbonus verloren.


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25. April 2012

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Garten, Gesundheit

Der Balkon als zweites Wohnzimmer

Ob man den ganzen Urlaub auf “Balkonien” verbringt oder nur die Wochenenden und Feiertage: Der Balkon oder die Terrasse sind im Sommer einer der wichtigsten “Räume” im Haus. Und werden auch entsprechend möbliert, sagt Ursula Geismann, Pressesprecherin beim Verband der deutschen Möbelindustrie e.V. in Bad Honnef…

Die Expertin erklärt dies damit, dass Balkonien Urlaubsgefühle hervorrufe. Außerdem sei es im Trend, zu Hause draußen zu sitzen, statt in Biergarten oder Eiscafé. Trendforscher sprechen von “Homing”. Beliebt seien natürliche Materialien, sagt Geismann: “Die Tendenz geht klar zum klassischen Holzmöbel.” Doch auch das wetterfeste Polyrattan sei gefragt – in allen erdenklichen Farben, aktuell besonders in Weiß.

Neben der “klassischen Gartenmöblierung”, also Esstisch, Stühle und Liegestühle, sehe man auf Balkonen inzwischen auch Sitzlandschaften: “Die sehen teilweise aus wie Wohnzimmermöbel, sind aber wasserdicht. Auch Teppiche und sogar Stehlampen für draußen werden angeboten”, erläutert die Möbelfachfrau.

Wer sich neue Möbel anschafft, der solle sich vor allem die Platzfrage stellen, meint Thomas Oberst vom TÜV Süd in München: “Habe ich einen großen Balkon mit viel Platz oder müssen die Möbel nach der Nutzung aus dem Weg geräumt werden?” Dann seien Möbel mit Klappmechanismus besser geeignet. Bei dieser Entscheidung sollte man auch an die Winterlagerung denken: Müssen die Möbel ins Trockene gebracht werden, seien der benötigte Platz und das Gewicht relevant.

Den höchsten Pflegeaufwand habe man mit Holzmöbeln, sagt Oberst. Deutlich pflegeleichter seien Aluminium und Kunststoff. Bei Holzmöbeln rät Oberst dazu, auf heimische Hölzer wie Eiche, Lärche oder Douglasie zurückzugreifen. Wer auf Tropenhölzer nicht verzichten wolle, sollte darauf achten, dass das Holz aus nachhaltiger Bewirtschaftung stammt, erkennbar am FSC- oder am PEFC-Siegel.

Die Qualität von Kunststoff und Aluminium sei dagegen schlecht einzuschätzen, warnt der Experte. Kunststoff kann bei UV-Einstrahlung brüchig oder bei Sonneneinstrahlung weich werden und nachgeben. Schlecht verarbeitete Aluminium-Möbel rosten. “Es ist sinnvoll, sich beraten zu lassen und nicht zum vermeintlichen Schnäppchen zu greifen”, rät Oberst. Außerdem sollte man das Möbelstück vor dem Kauf ausprobieren – insbesondere bei Klappmechanismen.

Doch bei allem Spaß an der frischen Luft – auch das Leben auf dem Balkon ist an Regeln gebunden. Immer da nämlich, wo sich Nachbarn gestört fühlen könnten, erläutert Claus O. Deese, Geschäftsführer des Mieterschutzbundes e.V. in Recklinghausen: “Grundsätzlich darf jeder draußen feiern oder grillen, so oft er möchte – solange sich andere nicht belästigt fühlen.” Umgekehrt gelte aber auch: “Wer Pech mit seinen Nachbarn hat, muss unter Umständen völlig auf Grillen verzichten, zumindest auf Holzkohle. Das kann nämlich streng gesehen schon nach dem Emissionsschutzgesetz verboten werden.”

Auch ein Recht auf Feiern draußen gebe es nicht: “Nachbarn haben ein Recht darauf, dass der Lärm nicht über Zimmerlautstärke hinausgeht. Dabei spielt es keine Rolle, wie oft oder selten gefeiert wird. Der “Rechtsanspruch” auf gelegentliches Feiern ist eine Legende.” Die Ausnahme vom Lärmschutz seien spielende Kinder: “Kinderlärm ist hinzunehmen.”

Das gelte auch für Balkonnutzungen, die Nachbarn oder dem Vermieter ein optischer Dorn im Auge seien: “Dass Wäsche auf dem Balkon zum Trocknen hängt, mag nicht immer schön aussehen, gehört aber zum normalen Leben.” Das gelte auch für Satellitenschüsseln oder auf dem Balkon gelagerte Gegenstände. Auch die Bepflanzung des Balkons sei dem persönlichen Geschmack des Mieters überlassen: “Bestimmungen im Mietvertrag, die die Bepflanzung regeln, sind unwirksam.” Gießwasserberieselung vom darüberliegenden Balkon dagegen müsse der Nachbar nicht hinnehmen.


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25. April 2012

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Förderung, Garten

Fiskus beteiligt sich an der Gartenpflege

Wer seinen Garten frühlingsfit machen lässt, kann einen Teil der Kosten von der Steuer absetzen. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland hin.

Arbeiten, die normalerweise von den Haushaltsmitgliedern selbst erledigt werden, wie Heckenschneiden, Beetpflege oder regelmäßiges Rasenmähen, sind haushaltsnahe Dienstleistungen. Dafür können bis zu 4.000 Euro pro Jahr von der Steuerschuld abgezogen werden.

Sind im Laufe des Winters beispielsweise Gehwegplatten abgesackt, kann zusätzlich ein Steuerbonus für Handwerkerleistungen in Anspruch genommen werden. Für Erhaltungs-, Renovierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen an ihrem selbstgenutzten Haus oder der selbstgenutzten Eigentumswohnung können Eigentümer bis zu 1.200 Euro an Arbeitskosten steuerlich geltend machen.

Auch bei einer Neugestaltung des Gartens kann dieser Steuerbonus in Anspruch genommen werden. Steuerlich nicht abzugsfähig sind dagegen alle Materialkosten, wie neue Pflastersteine oder Pflanzen.


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25. April 2012

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Immobilien, Informationen, Modernisierung

Farbreste für Ausbesserungen aufbewahren

Beim Streichen bleibt häufig Farbe übrig. “Farbreste sollte man auf keinen Fall in den Ausguss entsorgen, da sie die Umwelt belasten können”, betont Anja Meyer von der Do-it-yourself-Academy in Köln. Auch in den Hausmüll gehören sie nicht, es sei denn, es handelt sich um einen Bodensatz getrocknete Dispersionsfarbe. Lacke und Farben gehören laut Meyer grundsätzlich in den Sondermüll.

Am besten bewahrt man die Farbreste aber für eventuelle Ausbesserungen auf. “Spachtelt man beispielsweise Bohrlöcher zu, muss man dann nicht gleich einen ganzen Farbtopf anschaffen.” Bunte Farben bekomme man außerdem nicht immer im gleichen Ton zu kaufen – vor allem, wenn sie selbst gemischt seien.

Bevor man Wandfarben einlagert, sollte man den Deckelrand reinigen und den Eimer richtig verschließen, rät die Do-it-yourself-Expertin. “So hält die Farbe circa ein Jahr.” Wenn nur noch wenig Farbe übrig sei, könne man sie auch in einen kleinen Behälter – etwa ein Marmeladenglas – umfüllen. Lackdosen reinigt man ebenso an Rand und Deckel und verschließt sie fest. Dann stellt man sie auf den Kopf, damit keine Luft eindringt. “Am besten bewahrt man Farbreste dort auf, wo es etwas kühler ist – zum Beispiel im Keller”, ist Anja Meyers Tipp. Vor Frost sollte man sie allerdings schützen.


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5. April 2012

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WEG-Recht

Das letzte Wort hat die WEG.

Wer seine Eigentumswohnung in einer Wohneigentümergemeinschaft (WEG) vermieten will, ist nicht ganz frei in seinen Entscheidungen. Er muss immer die Beschlüsse der Miteigentümer beachten. Haben die zum Beispiel entschieden, dass in den Wohnungen keine Tiere gehalten werden dürfen, muss sich auch der Mieter daran halten.


Hat der Vermieter aber Sondernutzungsrechte wie die Nutzung eines Gartens oder eines Parkplatzes, kann er diese an den Mieter weitergeben. “Der Mieter darf alles nutzen, was er gemietet hat. Das gilt auch für den Garten, selbst wenn kein anderer Bewohner einen Garten hat”, sagt Sandra Weeger-Elsner, Rechtsberaterin beim Verbraucherschutzverein “wohnen im eigentum”


Da der Mieter einen anderen Status hat als ein Eigentümer und nicht an die Teilungserklärung der WEG gebunden ist, kommt es darauf an, möglichst alle notwendigen Details im Mietvertrag festzuschreiben, damit sie der Gemeinschaftsordnung entsprechen. Auch die Hausordnung sollte Bestandteil des Mietvertrages sein. Nur dann ist sie für den Mieter bindend.


Fehlen im Mietvertrag wichtige Regelungen wie die Pflicht zum Winterdienst muss der Mieter diesen auch nicht leisten. Das gilt auch dann, wenn alle anderen Mitbewohner als Eigentümer laut Gemeinschaftsordnung dazu verpflichtet sind. “Das kann schon für Irritationen sorgen”, sagt Weeger-Elsner. Hat der Vermieter versäumt, im Mietvertrag ein Haustierverbot festzuschreiben, kann die WEG verlangen, dass er seinen Mieter zur Abschaffung der Tiere auffordert.


Die WEG hat immer das letzte Wort. Verletzt der Mieter die Rechte der übrigen Wohnungseigentümer, muss der vermietende Wohnungseigentümer das unterbinden und notfalls sogar das Mietverhältnis beenden, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf (Aktenzeichen: 3 Wx 472/94).


Um solche Unannehmlichkeiten zu umgehen, sollte besondere Sorgfalt auf die Gestaltung des Mietvertrages gelegt werden. Ein einfacher Formularmietvertrag aus dem Schreibwarengeschäft kann zwar als Grundlage dienen, muss aber in den meisten Fällen den besonderen Bedingungen in einer Eigentümergemeinschaft angepasst werden. Vor allem sollte vereinbart werden, dass auch der Mieter an Beschlüsse der Wohnungseigentümer gebunden ist.


Bei der Abrechnung der Betriebskosten gelten für Mieter andere Regeln als für Eigentümer, die ihre Wohnung selbst nutzen. Das sollten Vermieter bedenken. “Es können nicht alle Posten der Hausgeldabrechnung auf die Mieter umgelegt werden”, erklärt Weeger-Elsner. Dazu zählen zum Beispiel die Verwalterkosten. Aber auch andere Kosten können nicht eins zu eins übernommen werden. Manche Verwalter weisen die an die Mieter umlagefähigen Kosten in der Jahresabrechnung der WEG zwar extra aus, eine Pflicht dazu besteht aber nicht, wie das Bayerische Oberlandesgericht befand (Aktenzeichen: 2Z BR 198/04).


Um sicher zu gehen, sollte der Vermieter alles, was in Zukunft auf den Mieter zukommen kann, im Mietvertrag erwähnen. “Das können schon geplante und in Kürze anstehende Modernisierungsmaßnahmen sein, aber zum Beispiel auch die Umlage der Kosten für die neu gesetzlich vorgeschriebene Legionellenprüfung”, sagt Weeger-Elsner.


Ein Problem kann für den Vermieter entstehen, wenn die WEG während des Mietverhältnisses Modernisierungsmaßnahmen beschließt, zum Beispiel die Außendämmung der Fassade und den Austausch der Fenster. Grundsätzlich muss der Mieter das zwar dulden, hat aber in bestimmten Härtefällen das Recht, sein Einverständnis zu verweigern. “In solch einem Fall ist der Vermieter gefordert, den Mieter zu überzeugen und den WEG-Beschluss durchzusetzen”, sagt die Juristin.


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5. April 2012

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Finanzierung, Immobilien

Bauzinsen könnten bald steigen!

Baugeld könnte in den nächsten Monaten teurer werden. “Die Bestzinsen für Immobilienkredite bewegten sich seit Jahresanfang zwischen 2,5 und 3 Prozent und damit nahe dem 50-Jahres-Tief. Wir rechnen damit, dass bald mehr als 3 Prozent zu zahlen sind”, sagt Kai Oppel vom Baugeldvermittler HypothekenDiscount.


Im Durchschnitt mussten Immobilienkäufer bei Bestanbietern im ersten Quartal 2012 rund 2,8 Prozent für ihre Immobiliendarlehen zahlen. Das sind rund 2,5 Prozentpunkte weniger als im 30-jährigen Mittel. Bei einem Kreditbetrag von 150.000 Euro entspricht dies laut HypothekenDiscount einer Zinsersparnis von mehr als 44.000 Euro im langfristigen Durchschnitt.


Die Zinskonditionen würden aber selbst nach einem Konditionsanstieg im historischen Vergleich noch billig bleiben, sagt Oppel. Er rechnet bei zehnjährigen Krediten mit Zinsen von 3 bis 3,5 Prozent. 20-jährige Zinsbindungen dürften auch nach einem Konditionsanstieg weiter unter 4 Prozent erhältlich sein.


Kreditnehmer sollten gerade bei zunehmend schwankenden Notierungen Vergleichsangebote einholen. “Darüber hinaus sind Darlehen mit langen Zinsfestschreibungen von 10 oder 15 Jahren ratsam”, sagt Oppel. Kunden sollten sich nicht von den günstigsten Zinsangeboten mit kurzen Zinsgarantien verführen lassen.


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