Auch wenn ein Haus offiziell als “lärmbelastet” eingestuft ist (weil es direkt an einer lauten Straße liegt), so ist das nicht automatisch ein Grund für einen Mieter, gegen eine geplante Mieterhöhung anzugehen. Ergibt sich (hier bei einer Ortsbesichtigung durch den Richter), dass die Wohnung des Mieters in einem ruhigen Seitenflügel liegt, so könne der Vermieter die Erhöhung durchsetzen – vorausgesetzt, die sonstigen Bedingungen seien eingehalten. (AmG Berlin-Tiergarten, 3 C 70/10)
Quelle: IVD West/ Redaktionsbüro Wolfgang Büser
Fordert ein Vermieter von einer dreiköpfigen Mieterfamilie im Rahmen der Betriebskostenabrechnung den Aufwand für Kalt- und Warmwasser nach einem Verbrauch von 420 Litern am Tag, so kann dem nicht mit dem Argument widersprochen werden, der vermutete Verbrauch sei zu hoch angesetzt. Da jeder Bundesbürger im Schnitt 120 bis 130 Liter Wasser am Tag verbrauche, sei das für die Familie ermittelte Ergebnis nachvollziehbar und liege nur um etwa 30 bis 60 Liter über dem Durchschnitt. Das Landgericht Rostock wies deshalb die Klage ab, weil die Mieter durchaus mehr als andere geduscht oder gebadet haben könnten und sie “ihre Gewohnheiten” nicht offengelegt hatten. (LG Rostock, 5 S 5/10)
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Hat ein Mieter mehrere (hier: 5) Monate lang keine Miete überwiesen und ist ihm vom Vermieter deshalb fristlos gekündigt worden, so darf er den Mieter nicht nur auf Zahlung der Restmiete verklagen, sondern zugleich auch – sozusagen “auf Vorrat” – auch auf eine Nutzungsentschädigung bis zur (bis dahin nicht vorgenommenen) Räumung der Wohnung. Der Bundesgerichtshof: Es reicht für eine solche Vorratsklage “die begründete Sorge”, dass der Mieter nicht freiwillig zahlen werde. (BGH, VIII ZR 146/10)
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Hat ein Vermieter Mietern die Gartenpflege übertragen, so kann er nicht erwarten, dass diese das Land in derselben Weise pflegen wie er es zuvor getan hat, falls dazu keine besondere Vereinbarung getroffen wurde. Steht dem Vermieter demnach kein “Direktionsrecht hinsichtlich der Gartengestaltung” zu, so muss er es hinnehmen, dass die Mieter eine Wiese mit Wildkräutern einem – wie vorgefunden – “englischen Rasen” vorziehen. Daraus ergibt sich keine “Vernachlässigung des Gartens im Sinne des Mietvertrages”. Allerdings hat der Vermieter das Recht, eine Gartenbaufirma zu beauftragen, um etwaige berechtigte Mängel feststellen und dokumentieren zu lassen. Dazu müssen die Mieter die Erlaubnis erteilen. (LG Köln, 1 S 119/09)
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Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass neben einem Wohnhaus ein (hier 25 Meter hoher) Bahnfunkmast nur dann errichtet werden darf, wenn zuvor alternative Standorte geprüft wurden. Fühlen sich Anwohner durch den Sendemast „optisch bedrängt“ und ist der (von der Deutschen Bahn Netz AG) auf einem Nachbargrundstück errichtet worden, so muss er wieder entfernt und auf einem bahneigenen Grundstück aufgestellt werden. Das Gericht wertete die Genehmigung des Mastes durch das Eisenbahn-Bundesamt als rechtswidrig. Das gelte auch dann, wenn der Mast Grenzwerte für Lärm und elektromagnetische Wellen nicht überschreite. Jedoch müsse die Bahn die – grundsätzlich hinzunehmenden – technischen Auswirkungen für die Bürger möglichst gering halten. Deshalb hätte das Eisenbahn-Bundesamt auch Alternativstandorte für den Mast prüfen müssen. (Hier ging es um einen Sendemasten, der Teil eines neuen digitalen Funksystems ist, das unter anderem der Sicherheit des Bahnverkehrs dienen soll.) (OVG Rheinland-Pfalz, 8 C 11052/10)
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Ein Anwohner kann sich nicht gegen einen Funkmasten in der Nähe seines Anwesens wehren. Seine Argumente, es läge eine ständige Funkstrahlung vor, die Gegend werde durch den Mast verunstaltet und sein Grundstück erleide einen Wertverlust, zogen vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe nicht. Das gelte jedenfalls dann, wenn Mast und Standort den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und es keinen Anlass gibt, diese Grenzwerte in Frage zu stellen. Zudem lägen keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse über Gefahren von Mobilfunkanlagen vor, die das derzeitige Schutzniveau als unzureichend erscheinen ließen. Und weil auch keine nachbarschützenden Vorschriften verletzt wurden (das Bauvorhaben fügte sich in die Eigenart der bereits durch einen Funkmasten gekennzeichneten näheren Umgebung ein), durfte die Anlage stehen bleiben. (VwG Karlsruhe, 8 K 1406/10)
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Hat ein Vermieter einem Mieter wegen Eigenbedarfs die Wohnung aufgekündigt, was im nachfolgenden Gerichtsverfahren aber als unrechtmäßig zurückgewiesen wurde, so hat er damit nicht das Recht verwirkt, (hier: 3) Jahre später mit derselben Begründung das Mietverhältnis beenden zu wollen. Das Argument der Mieter, mit der Zurückweisung der ersten Kündigung dürfe der Grund “Eigenbedarf” nicht mehr vorgebracht werden, weil er “verbraucht” sei. Der Bundesgerichtshof hält eine solche Regelung zwar im Arbeitsrecht für möglich, nicht jedoch im Mietrecht. Denn die Verhältnisse beim Vermieter könnten sich seit der ersten – erfolglosen – Kündigung geändert haben. (BGH, VIII ZR 62/08)
Quelle: IVD West/ Redaktionsbüro Wolfgang Büser
Liegt ein Grundstück nicht an einer Straße, so dass die Bewohner des dort befindlichen Hauses ein Notwegerecht eingeräumt bekommen haben, so bedeutet das nicht, dass sie den Notweg mit ihren Pkws befahren dürfen, wenn die davon indirekt betroffenen Nachbarn damit nicht einverstanden sind. Hier hatte das hinten liegende Grundstück per Gehweg einen direkten Zugang zur 30 Meter entfernten Straße, wo sich auch (hier mit dem Hauskauf erworbene) Parkmöglichkeiten befanden. Das Notwegerecht darf vielmehr wegen der “Erreichbarkeit” (nicht “Befahrung”) des hinteren Wohngrundstücks mit einem Kraftfahrzeug – etwa zur Müllentsorgung oder der Lieferung von Heizöl oder von Gegenständen – in Anspruch genommen werden. (Brandenburgisches OLG, 5 U 120/07)
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Wer einen Wohnwagen zu seinem (hier: Wechselnden) “Wohnsitz” erklärt hat, der kann trotz geringen Einkommens kein Wohngeld beanspruchen. Das hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden. Ein Wohnwagen sei “von seiner ursprünglichen Zweckbestimmung her” nicht zum dauerhaften Wohnen gedacht, so dass ihm die für die Zahlung von Wohngeld erforderliche “Wohnraumeigenschaft” fehle. Ein Wohnwagen könne zwar ortsfest installiert werden. Werde ein solcher Wagen jedoch – wie bei der Klägerin – an wechselnden Standorten aufgestellt, so gebe es kein Pardon. (VwG Trier, 2 K 1082/10)
Quelle: IVD West/ Redaktionsbüro Wolfgang Büser
Vermieter sind berechtigt, ihren Mietern die Betriebskostenabrechnung für den vorhergehenden Abrechnungszeitraum innerhalb von zwölf Monaten zuzustellen und sich daraus ergebende Nachberechnungen vorzunehmen. Hat sich ein Vermieter verrechnet und korrigiert er die Abrechnung, so darf er sogar zuvor aufgelistete Gutschriften korrigieren – unterstellt, er tut dies noch innerhalb der Zwölfmonatsfrist. Hat er umlagefähige Abrechnungsposten selbst verspätet erhalten (etwa von den örtlichen Stadtwerken), so darf auch nach Ablauf der zwölf Monate noch nachberechnet werden (wenn dies innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der vorher fehlenden Unterlagen geschieht). (BGH, VIII ZR 269/09)
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