Wer ein Haus errichtet oder eine Wohnung ausbaut, sollte weit in die Zukunft denken: Im Alter kann eine Treppe zum unüberwindbaren Hindernis werden oder eine Tür sich als nicht rollstuhlgerecht erweisen. “Barrierefreies Bauen” nennt sich die Kunst, eine Immobilie so zu planen, dass man auch Jahrzehnte später komfortabel darin leben kann.


“Ein Haus oder eine Wohnung sollte den Bedürfnissen der Menschen, die darin leben, in allen Lebensphasen gerecht werden”, sagt Heidemarie Galle von der Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz. Eine vorausschauende Planung mache teure Umbauten im Alter oder bei Behinderung überflüssig. Für Heidemarie Galle beginnt das Vorausdenken bereits beim Zugang zur Wohnung oder zum Haus: Dieser sollte stufenlos und ohne Schwelle sein. Zudem dürften Durchgänge und Türen ein Maß von 90 Zentimetern nicht unterschreiten – und keine Schwellen haben. “Treppen sollten gerade verlaufen und nicht gewendelt”, sagt sie. Vor den Aufgängen müsse eine Bewegungsfläche von 150 mal 150 Zentimetern vorhanden sein, auf der sich im Bedarfsfall mit einem Rollstuhl rangieren lässt. Und ein potenzieller Abstellplatz für das Gefährt gehöre natürlich auch dazu.


Auch bei der Planung des Wohnbereichs sei es wichtig, an Platz zu denken. Heidemarie Galle empfiehlt, in der Küche eine Bewegungsfläche von mindestens 120 Zentimetern vor Wänden und Einrichtung einzuplanen. Und die Höhe der Arbeitsflächen sollte in der Regel 82 bis 85 Zentimeter betragen. Ideal sei es, wenn die Höhe von Spüle, Arbeitsfläche und Herd immer individuell angepasst werden kann. Und: “Fenster, die durchgehen bis zum Boden oder mit einer niedrigen Brüstung versehen sind, bieten viel Ausblick nach draußen”, rät Heidemarie Galle.


Eine besonders sorgfältige Planung erfordert der Sanitärbereich. Eine Duschwanne als späteres Hindernis lässt sich etwa vermeiden, indem man im Bad einen rutschfesten Fliesenbelag legt, der zum Bodenablauf ein Gefälle von etwa anderthalb Zentimetern aufweist – so fließt das Duschwasser automatisch ab, ohne dass man diesen Bereich abtrennen muss. “Neben dem WC sollte außerdem eine Freifläche von etwa 95 Zentimetern Breite und 70 Zentimetern Tiefe sein”, sagt Galle. So könne man auch mit einem Rollstuhl seitlich heranfahren und sich dann umsetzen. “Haltegriffe zum Klappen bieten zusätzliche Sicherheit”, sagt sie und empfiehlt, diese in einer Höhe etwa 85 Zentimetern anzubringen.


Gut erreichbar sollte auch das Bett sein, gerade wenn man nicht mehr richtig mobil ist. “Am besten ist es von drei Seiten zugänglich, zudem sollte an der Längs- und Vorderseite ausreichend Bewegungsfreiheit vorhanden sein.” Das erleichtert bei einer Erkrankung auch die Pflege.


Schwellenfrei sollte eine Wohnung sein, “weil ältere Menschen sehr häufig zu Hause sind”, sagt Thomas Jocher, der an der Universität Stuttgart das Institut für Wohnen und Entwerfen leitet und für die Messe Bau 2011 die Möglichkeiten des barrierefreien Bauens analysiert hat. Und so sei es gar nicht nötig, zum Beispiel Küche, Essplatz und Wohnraum einzeln zu planen. “Flächenüberlagerungen”, nennt Jocher das, wenn Räume mit unterschiedlichen Bestimmungen ineinander übergehen.


Ein barrierefreier Umbau eines Hauses oder einer Wohnung muss Jocher zufolge gar nicht teuer sein – sofern diese Möglichkeit bereits bei der Errichtung berücksichtigt wurde. “Das spätere Umbauen, wenn etwas nicht vorbereitet ist, macht den größten Wirtschaftsdruck aus”, sagt er. Und noch etwas sollten Bauherren bedenken: Einen möglicherweise kleineren Geldbeutel im Alter. “Eine einfache Wohnung kann man so planen, dass sie nicht in die Kosten stürzt. Es muss aber eine Wohnung sein, die wenig Energie verbraucht”, sagt er. Andernfalls könne es schnell teuer werden. “Altersarmut ist ein Thema, das man gerade beim Bauen und beim Wohnen mit im Blick haben muss”, betont der Experte.


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Wer sich als Mietinteressent um eine Wohnung bewirbt, muss bei vielen Vermietern ellenlange Fragebögen ausfüllen. Sie interessieren sich besonders für die Einkommensverhältnis der Bewerber, weil sie möglichst sicher gehen wollen, dass der Mieter die Miete auch regelmäßig zahlt. “Die Beantwortung der Vermieterfragen ist freiwillig”, betont der Deutsche Mieterbund.


Allerdings brauchen sie nicht alle Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten, so der Mieterverein zu Hamburg. Hundertprozentig stimmen müssen nur die Auskünfte, an denen der Vermieter ein berechtigtes Interesse hat. Das sind Angaben, die das Mietverhältnis unmittelbar betreffen wie Einkommen, Arbeitgeber, Familienstand und die Zahl der Personen, die im Haushalt leben werden.


Lügt der Mieter bei diesen Daten, kann das die Kündigung des Mietvertrages zur Folge haben, wie aus einem Urteil des Amtsgerichts Leer hervorgeht (AZ: 70 C 1237/08). Im verhandelten Fall hatte ein Mietinteressent, der von Hartz IV lebt, vor der Vertragsunterzeichnung angegeben, er sei beruflich als Disponent bei einem Anzeigenblatt und als Selbstständiger in der Computerbranche tätig.


Bei der Wahrheit müssen Mieter auch bleiben, wenn es um die Frage nach etwaigen Mietschulden aus dem vorherigen Mietverhältnis geht. Sagt ein Neumieter hier die Unwahrheit, kann der Vermieter ihm die fristlose Kündigung aussprechen, auch wenn der Mieter bei ihm immer pünktlich gezahlt hat. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Itzehoe hervor (AZ: 9 S 132/07). Allerdings trifft das nur auf berechtigte und offene Mietzinsverpflichtungen zu. Keine Mietschulden liegen vor, wenn der Mieter zum Beispiel die Miete im vorigen Mietverhältnis wegen Mängeln gekürzt hat, so der Hamburger Mieterverein.


Stimmen müssen auch Angaben zu Haustieren. In den meisten gängigen Mietverträgen müssen die Vermieter ohnehin zustimmen, wenn Hund, Katze oder andere größere Tiere in der Wohnung gehalten werden sollen. Lediglich über Wellensittiche, Hamster, Meerschweinchen und andere Kleintiere brauchen Mieter ihren Vermieter nicht zu informieren.


Ungefragt müssen Mieter ihrem Vermieter mitteilen, wenn sie die Miete nur mithilfe des Sozialamtes aufbringen können und auch, wenn sie eine eidesstattliche Versicherung abgeben mussten.


Oft ist der Vermieter neugieriger als das Gesetz erlaubt und nimmt in seinen Fragebogen Dinge auf, die ihn einfach nichts angehen. Dann darf der potenzielle Mieter lügen, zum Beispiel bei der Frage, ob weitere Kinder geplant sind, welcher Religion der Mieter angehört oder ob er Vorstrafen hat. Unzulässig sind auch Nachfragen, ob der Mieter ein Musikinstrument spielt oder gern feiert. Bei solchen Themen rät der Deutsche Mieterbund zu Antworten, die dem Vermieter gefallen: Erhalten Sie oft Besuch? Selten, ich bin ein ruhiger Mieter. Sind sie Raucher? Nein, habe ich mir gerade abgewöhnt.


Auch Fragen zu den Vermögensverhältnissen wie etwa nach Grundbesitz, Wertpapieren oder Goldvorräten sollten sich Mieter nicht gefallen lassen. “Machen Sie hier einfach einen Strich”, empfiehlt der Hamburger Mieterverein.


Neuerdings verlangen Vermieter gern von Mietinteressenten eine Selbstauskunft von der Schufa oder anderen Auskunfteien. Denn seit dem 1. April 2010 können Bürger auf Anfrage einmal jährlich kostenlos Auskunft darüber bekommen, was über sie gespeichert ist. Doch diese Informationen sind nur für den Bürger selbst bestimmt, nicht für Dritte. Der Vermieter darf lediglich mit dem Einverständnis des Mietinteressenten eine ganz normale Schufa-Auskunft einholen.


Der DMB rät Mietern, ihre private Selbstauskunft möglichst nicht an den Vermieter weiterzureichen. Verlangt der Vermieter das aber partout, müsse der Mieter wohl oder übel darauf eingehen, wenn ihm an der Wohnung gelegen ist, so die Verbraucherzentrale Bremen. Es solle dann aber alle Angaben schwärzen, die den Vermieter nichts angehen, wie etwa Konto- oder Kreditkartennummer. Für den Fall, dass der Mietvertrag nicht zustande kommt, sollte sich der Mietinteressent die Vernichtung der erteilten Selbstauskunft zusichern lassen.


Es kommt auch vor, dass Vermieter den Abschluss eines Mietvertrages davon abhängig machen, dass der Mieter eine Bescheinigung des letzten Vermieters beibringt, aus der sich ergibt, dass keine Mietschulden bestehen. Eine solche Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ist unzulässig, wie der Bundesgerichtshof entschied (AZ: VIII ZR 238/08). Der neue Vermieter hat lediglich Anspruch auf eine Quittung über die geleisteten Mietzahlungen, so der Hamburger Mieterverein.


Bei allen Kompromissen, die Mietinteressenten beim Schutz ihrer Daten eingehen müssen, um an die gewünschte Wohnung zu kommen, sollten sie sich nicht alles gefallen lassen, so der Hamburger Mieterverein. Zwar habe der Vermieter ein legitimes Interesse, sich ein Bild davon zu machen, wer in seine Räume einzieht. Doch ein Recht, in die Privatsphäre der Mieter einzudringen, hat er deshalb noch lange nicht.


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Kleinere Flächen, die von Schimmelpilz befallen sind, können die Bewohner selbst beseitigen. Voraussetzung ist, dass sich der Schimmel nur oberflächlich ausgebreitet hat, die befallene Fläche nicht größer als einen halben Quadratmeter ist und keine grundsätzlichen Baumängel bestehen. Darauf weist der TÜV-Süd hin.


Glatte Oberflächen wie Metall, Keramik oder Glas können mit Wasser und Haushaltsreiniger gesäubert werden. Stühle oder Schränke sollten zunächst oberflächlich feucht gereinigt und dann mit 70- bis 80-prozentigem Ethylalkohol desinfiziert werden. Zum Abschluss der Schimmelpilzsanierung ist eine Grundreinigung der Wohnung sinnvoll.


Wenn sich aber dicker Schimmelpilzbelag auf einer größeren Fläche breit gemacht hat oder das Mauerwerk betroffen ist, sollten die Bewohner nicht selbst eingreifen. Vor allem, wenn die Ursache für den Schimmelpilzbefall nicht klar ist, sollten unbedingt Fachleute eingeschaltet werden, um mögliche Baumängel zu erkennen und zu beseitigen.


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Die kalte Jahreszeit setzt Dächern und Fassaden stark zu. Das Problem ist nicht so sehr die Kälte – neben Stürmen bringt vor allem die Nässe Gefahren für das Haus mit sich, wie Eva Reinhold-Postina vom Verband Privater Bauherren e.V. (VPB) in Berlin betont. “Man sollte jetzt mit offenen Augen ums Haus herumgehen und schauen, welche Schäden der Winter angerichtet hat.”


“Man sollte jetzt mit offenen Augen ums Haus herumgehen und schauen, welche Schäden der Winter angerichtet hat: Sind irgendwo Risse und feuchte Stellen? Hat sich etwas verschoben oder verbogen – oder sind Dinge aufgefroren?” Auch von innen sollte man sein Haus gründlich checken, vor allem Dachstuhl und Keller einer genauen Inspektion unterziehen: “Schäden offenbaren sich oft durch feuchte Stellen.”


Mit einem einmaligen Frühjahrscheck sei es allerdings nicht getan, betont die Expertin: “Ein Hausbesitzer muss seine Immobilie immer im Auge behalten. Man sollte jede Woche seine Runde drehen und natürlich nach jedem extremen Wetter.” Aber jetzt, nach den ersten Schmelzphasen, sei eine gute Zeit für eine gründliche Überprüfung. Und auch für fällige Reparaturen sei der Termin jetzt günstig: “Bei Frost kann man wenig machen, aber sobald der weg ist, kann es losgehen. Und vor Beginn der Neubauphase ist es viel einfacher, Handwerker für kleinere Arbeiten zu bekommen.”


Vor allem Nässeschäden sollte man nicht auf die lange Bank schieben, rät die Diplom-Ingenieurin: “Die werden immer schlimmer, je länger man wartet. Und Feuchtigkeit führt häufig auch zu Schimmel.”


Das gelte besonders fürs Dach, denn hier könne die Nässe in die Dämmung einsickern. Nass gewordenes Dämmmaterial verliere aber nicht nur seine Dämmwirkung, sondern sei auch extrem schimmelgefährdet: “Wenn man schnell reagiert, kommt man oft damit davon, dass man das feucht gewordene Teil ersetzt. Wenn die Umgebung erstmal mit angegammelt ist, ist eine größere Sanierung fällig.”


Während geneigte Dächer am besten von einem Fachbetrieb überprüft werden sollten, könne man beim Flachdach die Überprüfung auch selbst erledigen. Wichtig sei vor allem, wie schon im Herbst noch einmal zu schauen, dass die Abläufe frei seien, und gegebenenfalls letztes Herbstlaub oder auch ausgebrannte Neujahrsraketen zu entfernen: “Wichtig ist, dass sich kein Wasser stauen kann. Kann Wasser nicht durch die Abläufe abfließen, findet es einen anderen Weg, und der führt dann unter Umständen ins Haus. Außerdem können durch das Wasser auf dem Dach Materialien auffrieren.” Schäden am Flachdach erkenne man meist erst dann, wenn sie von innen sichtbar würden. Und dann werde es teuer.


Wichtig sei die regelmäßige Überprüfung der Immobilie aber nicht nur, um finanzielle Schäden gering zu halten, sondern auch aus Haftungsgründen: “Der Hausbesitzer ist für jede Gefahr haftbar, die von seinem Besitz ausgeht. Bei Sturmschäden müssen Sie im Zweifelsfall die regelmäßige Kontrolle Ihres Daches oder anderer Gebäudeteile durch einen Fachmann nachweisen können”, warnt Reinhold-Postina.


Auch für die Fassade ist Nässe ein Risiko, erläutert Roland Falk, Leiter des Kompetenzzentrums im Fachverband der Stuckateure in Stuttgart: “Wenn die Feuchtigkeit gefriert, kann es sein, dass der Putz abplatzt.” Auch er empfiehlt einen Rundgang ums Haus, bei mehrstöckigen Gebäuden könne man ein Fernglas zu Hilfe nehmen. Außerdem sei ein prüfender Blick aus den Fenstern zu empfehlen. Die Umgebung der Fenster sollte man sowieso genauestens in Augenschein nehmen: “Das dauerelastische Kittmaterial, das für die Abrisse zwischen Mauerwerk und Anschlüssen wie Fensterbänken und Rollladenkästen verwendet wird, ist leider nicht so dauerelastisch, wie man sich das wünschen würde. Diese Fugen tragen nicht umsonst den Namen Wartungsfugen”, sagt der Fachmann. Besonders problematisch sei es, wenn Metall auf Stein stoße: “Unterschiedliche Materialien dehnen sich bei Temperaturveränderungen unterschiedlich aus, und dabei kann es zu Rissen kommen. Besonders im Winter, wo die Temperaturen zwischen Frost und Sonneneinstrahlung stark schwanken können.” Er empfiehlt, mit entsprechenden Dichtbändern und Dehnfugenprofilen zu arbeiten.


Ein reines Schönheitsproblem dagegen sei der grüne Algenbefall, der sich oft an Fassaden zeigt: “Die Algen greifen den Putz nicht an.” Man könne sie einfach wegputzen, entweder mit einem Schrubber oder mit einem Hochdruckreiniger. Hier sei allerdings darauf zu achten, dass man nicht mit zu viel Druck arbeite und die Fassade dadurch beschädige.


Feucht gewordene Außenmauern seien allerdings kein Grund zur Sorge, sagt Roland Falk. “Die Fassaden trocknen meist von selbst wieder aus.” Wichtig sei allerdings, die Risse schnellstmöglich zu verschließen, um das Eindringen weiterer Feuchtigkeit zu verhindern.


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Bauherren können ab sofort auch dann staatliche Förderung beantragen, wenn sie nur Teile ihrer Wohnung oder ihres Hauses energieeffizient modernisieren. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt sie zum Beispiel beim Einbau einer neuen Heizung, der Dämmung des Dachs oder dem Austausch der Fenster.


Was das genau bedeutet, regeln die Mindestvoraussetzungen des KfW- Förderprogramms “Energieeffizient Sanieren”. Die neue Förderung gilt seit dem 1. März. Sie komme vor allem privaten Hausbesitzern zugute, die so die finanzielle Belastung einer Haussanierung durch zeitlich versetzte Maßnahmen strecken könnten, sagt Axel Nawrath, Vorstandsmitglied der KfW-Bankengruppe.


Zur Auswahl stehe entweder ein Zuschuss oder ein zinsgünstiger Kredit. Der Zuschuss betrage fünf Prozent der Investitionskosten beziehungsweise maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit. Bei einem Zweifamilienhaus sei eine Verdopplung der maximalen Fördersumme möglich.


Weitere Einzelheiten zu den Neuerungen der wohnwirtschaftlichen KfW-Programme findet man auf der Internetseite kfw.de, Stichwort Inlandsförderung.


Die KfW ist eine Förderbank des Bundes und der Länder. Im Inland fördert sie neben dem Mittelstand und der kommunalen und sozialen Infrastruktur auch Investitionen der Bürger, von Studienfinanzierung bis Wohnungsbau.


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